Eine Förderung kann die Anschaffungskosten eines Balkonkraftwerks spürbar senken – vorausgesetzt, der Antrag wird korrekt und rechtzeitig gestellt. Dieser Ratgeber zeigt den typischen Ablauf einer Förderbeantragung und worauf Sie dabei achten sollten.
Ob und in welcher Form aktuell eine bundesweite Förderung über das BAFA oder andere Bundesstellen für Balkonkraftwerke verfügbar ist, ändert sich immer wieder. Verlassen Sie sich hier nicht auf ältere Informationen aus dem Internet, sondern prüfen Sie den aktuellen Stand direkt beim jeweiligen Fördergeber, bevor Sie Kaufentscheidungen davon abhängig machen. Einen Einstieg in das Thema bietet unser Ratgeber zur BAFA-Förderung.
In der Praxis sind es meist Kommunen, Landkreise oder einzelne Bundesländer, die zeitlich begrenzte Zuschussprogramme für Balkonkraftwerke auflegen. Diese Programme sind oft mit einem begrenzten Budget ausgestattet und daher schnell ausgeschöpft – wer sich für eine Förderung interessiert, sollte frühzeitig bei der eigenen Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen. Einen Überblick über kommunale und regionale Programme geben unsere Ratgeber zu kommunalen Zuschüssen und regionalen Förderprogrammen; für Bayern speziell auch der Ratgeber zu Förderung und Netzbetreiber in Bayern.
Je nach Programm werden üblicherweise ein gültiger Personalausweis oder Meldenachweis, ein Nachweis über den Wohnsitz oder das Eigentum an der Immobilie, das Angebot oder die Rechnung des Balkonkraftwerks sowie technische Angaben zur Anlage (Leistung, Modul- und Wechselrichterdaten) verlangt. Die genaue Liste unterscheidet sich von Fördergeber zu Fördergeber – maßgeblich ist immer das jeweils aktuelle Antragsformular.
Mieter benötigen bei manchen Programmen zusätzlich eine schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Montage, da einige Fördergeber diese als Voraussetzung für die Auszahlung verlangen. Es lohnt sich, diese Unterlagen bereits vor der eigentlichen Antragstellung zusammenzustellen, damit der Prozess nicht durch fehlende Nachweise verzögert wird.
Wer eine Förderung in Aussicht hat, sollte den Kaufzeitpunkt darauf abstimmen und nicht vorschnell bestellen. Informieren Sie sich parallel über die Meldepflichten nach dem Kauf – etwa die Anmeldung im Marktstammdatenregister und ggf. beim Netzbetreiber –, damit die Anlage von Anfang an korrekt angemeldet ist. Regionale Sonderfälle wie die Förderlage in NRW behandelt unser Ratgeber zur Förderung in NRW, für Bayern gilt entsprechend unser Ratgeber zu Förderung und Netzbetreiber in Bayern.
Bedenken Sie zudem, dass eine Förderung in der Regel nur einen Teil der Anschaffungskosten abdeckt. Vergleichen Sie vor dem Kauf verschiedene Angebote und Ausstattungen – ein niedrigerer Gerätepreis kann eine ausbleibende oder geringere Förderung mitunter mehr als ausgleichen als ein teureres, stark gefördertes Modell.
Eine Förderung lohnt sich, erfordert aber Vorbereitung: Prüfen Sie den aktuellen Stand beim jeweiligen Fördergeber, stellen Sie den Antrag – wo vorgeschrieben – vor dem Kauf und halten Sie alle geforderten Nachweise bereit. Verlassen Sie sich dabei nicht auf pauschale Aussagen aus dem Internet, sondern auf die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.