Balkonkraftwerk: Stromsteuer sparen

Mit einem Balkonkraftwerk zahlst du auf deinen selbst erzeugten Solarstrom keine Strom­steuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, solange die Anlage maximal 2 000 W AC leistet und der Strom im selben Haushalt verbraucht wird. Indem du deinen Eigen­verbrauch erhöhst und Überschuss minimierst, reduzierst du nicht nur den Netzbezug, sondern vermeidest auch die 2,05 ct/kWh Stromsteuer komplett.

Warum Balkonsolar steuerlich so attraktiv ist

  • Stromsteuer-Befreiung – § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG befreit „kleinste Strom­erzeugungs­anlagen bis 2 kW“ vom Steuer­satz 2,05 ct/kWh.
  • Mehrwert­steuer 0 % – Seit 1 Jan 2023 entfällt die Umsatzsteuer (MwSt) beim Kauf & Betrieb von Anlagen unter 30 kWp.
  • Einkommens­steuer 0 € – PV-Einnahmen bis 30 kWp sind pauschal steuerbefreit (EStG § 3 Nr. 72).
  • Kein Grundpreis-Anteil – jeder selbst genutzte kWh vermeidet Netz­entgelt, Umlagen & Stromsteuer – in Summe ~14 ct/kWh.

Schritt-für-Schritt: So maximierst du deine steuerfreie Eigen­versorgung

  1. Balkonkraftwerk dimensionieren
    • AC-Leistung ≤ 800 W (ab 2024).
    • DC-Module 1 000 – 1 200 Wp für bessere Winterausbeute.
  2. Eigen­verbrauch messen
    • Smart-Meter / Shelly Plug vor Inbetriebnahme – Grundlast erheben.
    • Ziel: Tages-Grundlast ≥ 200 W, damit PV-Strom sofort verbraucht wird.
  3. Optimal ausrichten
    • Südost oder Südwest fängt Früh- und Spät­sonne → längerer „Steuer­frei-Korridor“ im Tagesverlauf.
  4. Lasten verschieben
    • Wasch­maschine, Spüler, Boiler per Smart-Plug in Mittags­stunden (11–15 Uhr).
    • Ersparnis: Netzstrom­kosten + Strom­steuer auf 1–1,5 kWh/Tag.
  5. Kleinspeicher einsetzen
    • 0,6 – 1 kWh AC-Speicher (Zendure, Anker).
    • Erhöht Eigen­verbrauchs­quote von 45 % → 70 %, verhindert steuer­pflichtige Einspeisung.
  6. Überschuss-Monitoring
    • Wechsel­richter-App oder Home-Assistant grafisch auswerten.
    • Schwellenwert „Einspeisung > 50 W“ → Home-Assistant schaltet dreifach-Steckdose (Heizung, Router-Upgrade).
  7. Wirtschaftlichkeit tracken
    • Excel/Google Sheet: „kWh PV“, „kWh Netzeinspeisung“, „kWh Eigen­verbrauch“.
    • Jede eigene kWh spart 32 ct Strompreis + 2,05 ct Stromsteuer + ~10 ct Umlagen = ≈ 44 ct.
  8. Steuergesetz im Blick behalten
    • Bund-FinMin plant 2026 evtl. Strom­steuerbefreiung bis 5 kW – Newsletter abonnieren.
  9. Belege sammeln
    • Kaufrechnung (0 % MwSt), MaStR-Registrierung, VNB-Melde­bestätigung in Ordner „PV Stromsteuer“.
  10. Optional: Anlagen­zusammen­fassung
    • Mehrere Mikro-WR? → Gesamtleistung < 2 kW halten; sonst Strom­steuer­befreiung entfällt.

Rechenbeispiel bei 800 W Balkonkraftwerk

WertErsparnis €/a
Jahres­ertrag (Süddeutschland)900 kWh
Eigen­verbrauch 65 %585 kWh585 × 0,320 € = 187 €
Stromsteuer (2,05 ct)0 €+12 €
Umlagen/Entgelte (≈12 ct)0 €+70 €
Gesamtersparnis≈ 269 €

Ohne Balkon-PV wären 900 kWh Netzstrom fällig; davon entfielen 19 € allein auf Stromsteuer.

Stolperfallen, die deine Steuer­freiheit kosten könnten

  • Gesamt-AC > 2 kW – Zwei 800 W + alter 600 W Mikro-WR → 2 200 W ⇒ Stromsteuer­pflicht.
  • Direkteinspeisung ins Mietshaus-Netz – Gewerbliches Netz verlangt Stromsteu­er­anmeldung bei Haupt­zollamt.
  • Eigenen Strom verkaufen – Überschuss kWh an Nachbar = steuer­pflich­tige Entnahme → Strom­steuer & Einkommens­steuer.
  • Keine MaStR-Eintragung – VNB meldet Anlage ans Zollamt → Steuer­prüf­anfrage.

Mini-FAQ: Stromsteuer, Umlagen & Balkonkraftwerk

Zählt die Stromsteuerbefreiung pro Zählpunkt oder pro Haushalt?

Pro Zählpunkt. Zwei getrennte Wohnungen mit je eigenem Zähler dürfen je ≤ 2 kW stromsteuerfrei einspeisen.

Muss ich die Befreiung beantragen?

Nein. § 9 StromStG greift automatisch, solange Leistung & Eigenverbrauchskreis passen. Eine Meldung ans Hauptzollamt ist nicht erforderlich.

Gilt die Steuerbefreiung auch bei 1,5 kWh AC-Speicher?

Ja. Strom bleibt steuerfrei, wenn Speicher physisch im selben Haushalt betrieben wird und keinen Strom an Dritte abgibt.

Verliere ich die Befreiung bei 1 000 W-Upgrade (800 → 1 000 W)?

Nein, solange Gesamtleistung ≤ 2 000 W. Beachte jedoch Netz­betreiber­grenze 800 W für vereinfachtes Verfahren.

Wie weist man Stromsteuerfreiheit nach?

Reicht: Kaufrechnung (≤ 2 kW WR) + MaStR-Eintrag. Eine gesonderte Bescheinigung existiert nicht.

Fazit: Stromsteuer sparen lohnt schon bei kleinster PV

Ein Balkonkraftwerk verschafft dir nicht nur günstige Solar­energie, sondern spart die Stromsteuer komplett ein. Mit einem gut abgestimmten Eigen­verbrauchs­konzept reduziert eine 800 W-Anlage deine Stromrechnung um fast 270 € im Jahr – ohne Formular-Dschungel. Starte jetzt mit unserem Tutorial zur Wechselrichter-WLAN-Einrichtung, damit du jede steuerfreie Kilowattstunde live siehst.