In Bayern brauchst du für ein steckerfertiges Balkonkraftwerk bis 800 W Ausgangsleistung auch 2026 keine klassische Baugenehmigung; Pflicht sind nur die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Eine behördliche Genehmigung wird erst nötig, wenn das Gebäude denkmalgeschützt ist oder die Anlage fest mit der Fassade verbunden wird.
| Szenario | Problem | Aktuelle Lösung |
|---|---|---|
| Denkmal-Altstadt Bamberg | Sichtbereich Fassade | Anlage < 2 m² hinter Brüstung oder Ziegelrot-Folie, Antrag bei Unterer Denkmalschutzbehörde |
| Gemeinschaftsbalkon WEG | Stimmmehrheit nötig | Mehrheitsbeschluss gem. § 20 III WEG einholen (Einfachmehrheit genügt) |
| Dachüberstand mit Modul | Statik >25 kg | Kurze Bauanzeige nach Art. 57 BayBO, Statiknachweis vom Zimmerer |
| Mehrere Mikro-WR | >800 W AC gesamt | volle PV-Anmeldung, E-Fachkraft, 70 %-Regel beachten |
„Genehmigungsfrei“ nach Art. 57 BayBO betrifft nur das Baurecht – die Anmeldepflichten beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister bleiben davon unberührt. Wer sein Balkonkraftwerk in Bayern in Betrieb nimmt, ohne es zu melden, riskiert im Ernstfall eine Abschaltung durch den Netzbetreiber sowie – bei Versicherungsfällen – Diskussionen mit der Hausrat- oder Gebäudeversicherung, da die Anlage formal nicht als angemeldet gilt. Welche konkreten Konsequenzen eine fehlende Meldung praktisch nach sich ziehen kann, erklären wir ausführlich unter Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Folgen. Den eigentlichen Meldeprozess Schritt für Schritt zeigt unsere Anleitung zur Meldung beim Netzbetreiber.
Die bayerische Genehmigungsfreiheit sagt nichts über dein Verhältnis zu Vermieter oder Eigentümergemeinschaft aus. Seit der BGB-Reform gilt zwar ein grundsätzlicher Anspruch auf Zustimmung zu steckerfertigen Solaranlagen (§ 554 BGB für Mieter, § 20 Abs. 2 WEG für Eigentümergemeinschaften) – das Wie der Montage (Optik, Befestigung, Kabelführung) darf der Vermieter oder die WEG aber weiterhin mitbestimmen. Plane die Zustimmung deshalb parallel zur baurechtlichen Prüfung ein, statt sie als reine Formsache zu behandeln. Details zu Fristen, Musteranschreiben und möglichen Ablehnungsgründen findest du in unserem Beitrag zur Vermieter-Zustimmung.
Nein, Balkon-Geländer zählt als genehmigungsfreier Bereich (Art. 57 BayBO), solange die Modulfläche < 10 m² ist.
Nicht bis 800 W. Einstecken in eine normgerechte Steckdose genügt. Der Netzbetreiber kann jedoch einen Fotonachweis der Steckdose verlangen.
Laut BAYERNWERK innerhalb von 2 Wochen nach Inbetriebnahme, praktisch akzeptieren die meisten VNB bis 4 Wochen Verzögerung.
Nein. Der Austausch auf einen digitalen Zweirichtungszähler ist laut EEG § 3c gebührenfrei.
Vereinzelt ja: Manche bayerischen Kommunen und Stadtwerke bieten eigene Zuschüsse (häufig im Bereich bis 200 €) an. Höhe und Verfügbarkeit ändern sich regelmäßig – prüfe die aktuellen Konditionen direkt bei deiner Stadt, Gemeinde oder deinem Stadtwerk.
Formal drohen eine spätere Abschaltung durch den Netzbetreiber sowie Probleme im Schadens- oder Versicherungsfall, da die Anlage nicht als angemeldet gilt. Details findest du unter „Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Folgen“.
Ja. Die baurechtliche Genehmigungsfreiheit ersetzt nicht die zivilrechtliche Zustimmung nach § 554 BGB (Mieter) bzw. § 20 Abs. 2 WEG (Eigentümergemeinschaft). Beide Prüfungen solltest du parallel angehen.
Grundsätzlich ja, solange die Modulfläche unter der 10-m²-Grenze aus Art. 57 BayBO bleibt und keine feste bauliche Veränderung vorliegt. Bei Terrassen mit Sichtbezug zur Straße lohnt sich vorab ein Blick ins örtliche Bebauungsplanrecht.
Steckerfertige 800 W-Balkonkraftwerke sind in Bayern weitgehend genehmigungsfrei; du brauchst nur die formalen Meldungen und einen sicheren Anschluss. Nutze die oben stehende Checkliste, um in weniger als einer Stunde alles Bürokratische abzuhaken – und profitiere sofort von niedrigeren Stromrechnungen. Informiere dich auch über die NRW-Förderung, falls du bundesweit vergleichst, oder lies unsere Anleitung zum bohrfreien Montageset für Mietbalkone.
Weitere Montage-Sonderfälle und rechtliche Vorfragen zur Montage sammelt unsere Übersicht „Montage-Spezialfälle".