Stromzähler Rücklaufsperre beim Balkonkraftwerk

Läuft an Ihrem Balkonkraftwerk noch ein alter Stromzähler ohne Rücklaufsperre, müssen Sie ihn nicht selbst austauschen lassen: Seit dem Solarpaket I darf ein solcher Zähler übergangsweise rückwärts laufen, bis der Messstellenbetreiber ihn im Zuge der MaStR-Registrierung von sich aus ersetzt. Dieser Ratgeber erklärt, was die Rücklaufsperre ist, wann der Tausch passiert und was Sie dafür tun müssen.
Was ist eine Rücklaufsperre?
Ältere mechanische Stromzähler (Ferraris-Zähler) messen den Stromfluss über eine rotierende Metallscheibe. Wenn ein Balkonkraftwerk mehr Strom einspeist als im Haushalt gerade verbraucht wird, kann die Scheibe rückwärts drehen – der Zählerstand nimmt dann ab. Das ist kein Grund zur Sorge: Der Gesetzgeber hat diese Übergangssituation mit dem Solarpaket I ausdrücklich geregelt, damit Betreiber nicht selbst aktiv werden müssen, bis ein passender Zähler eingebaut ist.
Eine Rücklaufsperre verhindert die Rückwärtsdrehung von vornherein – sie ist eine mechanische oder elektronische Sperre, die in modernen Zählern eingebaut ist.
Wann muss der Zähler getauscht werden?
Nach der Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister (MaStR) erhält der zuständige Netzbetreiber die Daten automatisch. Das bedeutet konkret:
- Hat Ihr Zähler bereits eine Rücklaufsperre (viele Ferraris-Zähler aus den letzten Jahrzehnten haben sie), ändert sich für Sie nichts – der Überschuss fließt einfach ins Netz, ohne den Zähler rückwärts zu drehen, und Sie erhalten keine Vergütung dafür (das ist beim Balkonkraftwerk normal).
- Hat Ihr Zähler keine Rücklaufsperre und dreht dadurch rückwärts, ist das ausdrücklich erlaubt: Der Messstellenbetreiber tauscht den Zähler im Rahmen der üblichen Digitalisierung von sich aus aus, sobald die Anlage im MaStR registriert ist. Sie müssen dafür nichts unternehmen und die Anlage nicht abschalten.
- Der Zähleraustausch selbst wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Für moderne Messeinrichtungen gilt lediglich ein gesetzlich gedeckeltes jährliches Messentgelt, wie es auch ohne Balkonkraftwerk anfallen würde.
Moderner Zähler vs. Ferraris-Zähler
| Zählertyp | Rücklaufsperre | Beim Balkonkraftwerk |
|---|---|---|
| Alter Ferraris-Zähler ohne Sperre | Nein | Dreht übergangsweise rückwärts – wird nach MaStR-Registrierung getauscht |
| Ferraris-Zähler mit Sperre | Ja | Kein Rücklauf, Überschuss ungenutzt ins Netz |
| Moderner Zweirichtungszähler | Ja (getrennte Richtungen) | Bezug und Einspeisung separat gemessen |
| Smart Meter Gateway | Ja | Fernauslesen möglich, Pflicht ab bestimmter Leistung |
Was passiert, wenn der Zähler rückwärts dreht?
Wenn Sie bemerken, dass Ihr Zähler rückwärts dreht, müssen Sie das Balkonkraftwerk nicht abschalten. Wichtig ist allein, dass die Anlage im Marktstammdatenregister registriert ist – darüber erhält der Messstellenbetreiber automatisch die nötigen Daten und plant den Zählertausch ein. Bis dahin läuft der alte Zähler übergangsweise weiter, auch wenn er rückwärts dreht.
Fazit
Die Rücklaufsperre ist seit dem Solarpaket I ein unkompliziertes Thema: Ist die Anlage im MaStR registriert, kümmert sich der Messstellenbetreiber von sich aus um den Zählertausch – ein alter Zähler darf bis dahin übergangsweise rückwärts laufen. Wer seine Anlage korrekt angemeldet hat, handelt rechtlich korrekt. Wer bisher noch nicht angemeldet hat, sollte das jetzt nachholen – was bei Nicht-Anmeldung droht, erklärt der Artikel Balkonkraftwerk nicht angemeldet – Folgen.
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